Juristischer Rückenwind in der Verkehrspolitik

Aktuelles Radverkehr

Starken Rückenwind auf dem Weg zum Ziel, Rad­fahrer zu gleichberechtigten Verkehrs­teilnehmern zu machen, erhofft sich der ADFC durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur Radwegbenutzungspflicht. Im November 2010 hat des oberste deutsche Verwaltungsgericht in ei­nem Grundsatzurteil entschieden, dass Rad­fahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fah­ren dürfen und Städte nur im Ausnah­mefall Radwege als benutzungspflichtig einstufen dürfen. Bereits seit 1997 sieht die Straßenverkehrsordnung das Rad­fahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise bei ei­ner besonderen Gefahrenlage zu, Rad­wege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Doch wo kein Kläger, da auch kein Rich­ter: Das nutzten viele Kommunen aus und beschilderten Radwege, die Radfah­rern weder Komfort noch mehr Sicher­heit als die Fahrbahn bieten.

Leider werden auch in vie­len Städten und Gemeinden in den Landkreisen Dillingen und Günzburg Radler auf schmale, nicht geradlinig verlaufende Radwege ge­zwungen, wo eine Benutzung der Fahr­bahn für die Radler komfortabler und sicherer wäre. Hier werden wir weiter versuchen, bei den kommunalen Behörden ein Umdenken zu erreichen.

Alexander Besdetko

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