Starken Rückenwind auf dem Weg zum Ziel, Radfahrer zu gleichberechtigten Verkehrsteilnehmern zu machen, erhofft sich der ADFC durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur Radwegbenutzungspflicht. Im November 2010 hat des oberste deutsche Verwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig einstufen dürfen. Bereits seit 1997 sieht die Straßenverkehrsordnung das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise bei einer besonderen Gefahrenlage zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Doch wo kein Kläger, da auch kein Richter: Das nutzten viele Kommunen aus und beschilderten Radwege, die Radfahrern weder Komfort noch mehr Sicherheit als die Fahrbahn bieten.
Leider werden auch in vielen Städten und Gemeinden in den Landkreisen Dillingen und Günzburg Radler auf schmale, nicht geradlinig verlaufende Radwege gezwungen, wo eine Benutzung der Fahrbahn für die Radler komfortabler und sicherer wäre. Hier werden wir weiter versuchen, bei den kommunalen Behörden ein Umdenken zu erreichen.
Alexander Besdetko